ai: Jahresbericht Deutschland 2001
amnesty international
Jahresbericht 2001
DEUTSCHLAND
Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland
Staatsoberhaupt: Johannes Rau
Regierungschef: Gerhard Schröder
Hauptstadt: Berlin
Bevölkerung: 82,8 Millionen
Amtssprache: deutsch
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Berichte sprachen von Misshandlungen durch die Polizei sowie von dem missbräuchlichen
Einsatz von Zwangsmitteln. Ein geistig behinderter Mann wurde von der Polizei
erschossen. Gegen Polizeibeamte, die 1999 einen deutschen Staatsbürger
unter umstrittenen Umständen erschossen hatten, wurde kein Strafverfahren
eingeleitet. Am Frankfurter Flughafen, wo die Hafteinrichtungen für Asylbewerber
erst jüngst vom Europäischen Ausschuss gegen Folter kritisiert worden
waren, nahm sich im Mai eine Asylsuchende das Leben. Über den Fortgang
von Ermittlungen zur Aufklärung des Todes von Aamir Ageeb, der im Mai 1999
während seiner Abschiebung gestorben war, lagen keine weiteren Informationen
vor.
Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei
Die Polizei sah sich erneut mit Vorwürfen über Misshandlungen konfrontiert.
Beschwerdeführer berichteten, sie seien wiederholt mit Fußtritten,
Schlägen und Stößen mit dem Knie traktiert worden. Einige ausländische
Staatsangehörige erhoben zudem den Vorwurf, in rassistischer Weise beschimpft
worden zu sein. Bisweilen wurden mutmaßlich für Misshandlungen verantwortliche
Polizeibeamte erst mit erheblicher Verzögerung vor Gericht gebracht.
In Köln wurden drei Polizisten vom Dienst suspendiert, die in den frühen
Morgenstunden des 21. September einen Taxifahrer tunesischer Herkunft tätlich
angegriffen haben sollen. Berichten zufolge wurden die Beamten, die sich zum
Zeitpunkt des Vorfalls nicht im Dienst befanden und alkoholisiert waren, gegenüber
dem 48-jährigen Taxifahrer handgreiflich, nachdem dieser es abgelehnt hatte,
die drei sowie zwei ihrer Kollegen zu befördern. Der Tunesier wurde nach
vorliegenden Meldungen zu Boden gestoßen und wiederholt mit Fußtritten
und Schlägen traktiert, unter denen er sich Verletzungen an Kopf und Brustkorb
zuzog. Augenzeugen gaben ferner an, einer der Polizisten habe den Taxifahrer
in rassistischer Weise beschimpft.
Am 16. Februar befand das Amtsgericht Frankfurt zwei Polizeibeamte für
schuldig, mehr als drei Jahre zuvor den Häftling C. misshandelt zu haben.
Der Mann war in der Nacht des 3. November 1996 auf dem Frankfurter Hauptbahnhof
von Polizisten tätlich angegriffen worden. Das Gericht verurteilte die
beiden Angeklagten zu Bewährungsstrafen und einer Geldbuße.
Anwendung von Zwangsmitteln
Im Juni wurde im nordrhein-westfälischen Geldern eine aus Togo stammende
schwangere Frau von Polizisten festgenommen, nachdem sie sich Berichten zufolge
geweigert hatte, ein Geschäft für Babysachen zu verlassen. Die 20-jährige
und ihr Ehemann erhoben den Vorwurf, bei der Festnahme sei die junge Frau, obwohl
ihre Schwangerschaft unübersehbar gewesen sei, mit dem Kopf nach unten
auf den Boden gezwungen worden, bevor man ihr Handschellen angelegt habe. Um
sicherzugehen, dass ihr ungeborenes Kind unverletzt geblieben ist, unterzog
sie sich im St.-Klemens-Krankenhaus in Geldern einer gynäkologischen Untersuchung.
Die junge Frau bat die Polizisten, ihr die Handschellen abzunehmen, da der behandelnde
Gynäkologe die Untersuchung zunächst nicht vornehmen wollte, weil
die Patientin an den Händen gefesselt war. Die Polizei entsprach der Bitte
nicht. amnesty international rief die Behörden auf, unverzüglich unparteiische
Ermittlungen zur Aufklärung des Vorfalls einzuleiten, und bat um Auskunft,
aus welchen Gründen die Polizeibeamten der schwangeren Frau die Handschellen
nicht abgenommen haben, als diese medizinische Hilfe benötigte und gynäkologisch
untersucht werden musste.
Der 45-jährige Thomas Müller, der sich in Koblenz unter Betrugsverdacht
in Untersuchungshaft befand, wurde wie es hieß aus Sicherheitsgründen
drei Tage lang ans Krankenhausbett angekettet, als er Ende Juni in der
Kemperhof-Klinik in Koblenz stationär behandelt werden musste. Außerdem
befanden sich zu seiner Bewachung zwei Polizeibeamte im Krankenhauszimmer. amnesty
international forderte die Behörden auf, die Praxis, Häftlinge während
ihres Krankenhausaufenthalts über lange Zeiträume hinweg anzuketten,
einer Überprüfung zu unterziehen, um sicherzustellen, dass solche
Maßnahmen nicht grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
gleichkommen.
Schusswaffengebrauch durch die Polizei
Am 20. September wurde in einem Waldstück bei Ulm ein 28-jähriger
geistig behinderter Mann vietnamesischer Abstammung, in den deutschen Medien
als Herr B. bezeichnet, von zwei Polizisten erschossen. Der Mann, der ein Spielzeuggewehr
aus Plastik bei sich trug, lebte schon lange Zeit in einer Einrichtung für
geistig behinderte Menschen. Dort hatte man ihn am frühen Nachmittag des
20. September als vermisst gemeldet. Die beiden Polizisten waren in das Waldstück
gerufen worden, nachdem die Polizei einen Hinweis erhalten hatte, in dem Gebiet
sei ein mit einem Gewehr bewaffneter Mann gesehen worden. Sie sollen 21 Schüsse
auf ihr Opfer abgegeben haben, von denen acht ihr Ziel trafen. amnesty international
äußerte sich gegenüber den Behörden besorgt darüber,
dass die Polizisten anscheinend unbeherrscht auf einen Verdächtigen geschossen
haben, obwohl dieser das Feuer nicht erwiderte.
Im März erhielt amnesty international aus dem thüringischen Innenministerium
ein Antwortschreiben zu den Vorgängen in Heldrungen, wo im Juni 1999 ein
62-jähriger Kölner von zwei Zivilpolizisten unter umstrittenen Umständen
erschossen worden war. In dem Brief hieß es, der ermittelnde Staatsanwalt
habe das Strafverfahren gegen die beteiligten Beamten wegen Totschlags durch
schuldhafte Fahrlässigkeit mit der Begründung eingestellt, die Polizisten
hätten nicht in schuldhafter Absicht gehandelt. Die Witwe des Verstorbenen
soll gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt haben.
Todesfall bei Abschiebung
Über den Fortgang von Ermittlungen zur Aufklärung des Todes von Aamir
Ageeb, einem 30 Jahre alten sudanesischen Staatsangehörigen, der Ende Mai
1999 während seiner Abschiebung vom Frankfurter Flughafen über Kairo
nach Khartum ums Leben gekommen war, trafen bis Ende des Berichtszeitraums keine
weiteren Informationen ein. amnesty international hatte nach dem Vorfall den
Verdacht geäußert, dass möglicherweise Beamte des Bundesgrenzschutzes
zu seinem Tod beigetragen haben, indem sie Zwangsmittel anwendeten, durch die
der Abschiebehäftling in seiner Atmung beeinträchtigt war.
Haftbedingungen
Am 6. Mai beging eine algerische Asylbewerberin im Transitbereich des Frankfurter
Flughafens Selbstmord. Die dortigen Haftbedingungen für Asylsuchende waren
erst jüngst vom Europäischen Ausschuss gegen Folter kritisiert worden,
der sich während eines Besuchs im Mai 1998 ein Bild von den Zuständen
gemacht hatte. Auch amnesty international äußerte sich besorgt, dass
die Haftbedingungen am Frankfurter Flughafen und insbesondere die Tatsache,
dass bestimmte Asylbewerber über lange Zeiträume hinweg in Gewahrsam
gehalten wurden, nachteilige Folgen für die körperliche und geistige
Gesundheit der Betroffenen haben könnten. Die Organisation rief die deutschen
Behörden auf, die vom Europäischen Ausschuss gegen Folter in seinem
1999 veröffentlichten Bericht gemachten Empfehlungen umzusetzen, die Bedingungen
in den Hafteinrichtungen im Transitbereich zu verbessern und die Praxis, Asylbewerber
dort über lange Zeit hinweg in Gewahrsam zu halten, zu überdenken.